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elektronische Lohnsteuerkarte
 

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Werte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen im September 2009 letztmalig Papierlohnsteuerkarten für das Jahr 2010 zugestellt wurden. Die Karten behalten Ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen Planungen im Jahr 2012, abgelöst wird.

Bitte beachten Sie folgende Änderungen!

Für die Lohnsteuerkarte 2010 können aufgrund der Gültigkeit im Jahr 2011 auch Änderungen nach dem 30. November 2010 auf der Lohnsteuerkarte für 2011 beantragt werden. Eintragungen mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2011 sind allerdings ausschließlich durch das Finanzamt vorzunehmen.
Die Finanzämter stellen bei Bedarf ab 01.01.2011 anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (sog. Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt insbesondere für die erstmalige Ausstellung in 2011 sowie für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte.
Werden in 2010 Lohnsteuerkarten beantragt, die erstmals in 2011 zum Steuerabzug führen, werden diese nicht durch die Gemeinde ausgestellt. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte bereits in 2010 an das Finanzamt zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung.