Oberlungwitz wurde u.a. aufgrund seiner Bedeutung und
zentralen Lage zu den kooperierenden Mittelzentren
Hohenstein-Ernstthal und Lichtenstein im Verdichtungsraum
Chemnitz-Zwickau, gelegen in unmittelbarer Nähe zu den
landesbedeutenden Verkehrverbindungen (Sachsenmagistrale/B173) als
| Unterzentrum und
Siedlungsschwerpunkt |
ausgewiesen. Dies bedeutet, dass Oberlungwitz neben der Funktion
der Daseinsfürsorge auch seitens des Landes Sachsen die Akzeptanz
einer maßvollen Zuwanderung entgegengebracht wird.
Ausgehend von den Zielen des Landesentwicklungsplanes im Hinblick auf
einen sparsamen Verbrauch von Grund und Boden wurde in erster Linie
der Bebauung von innerstädtischen Flächen (Baulücken,
Abrundungsflächen) Vorzug gegeben.
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So entstanden |
1995 |
Wohngebiet „Robert-Koch-Straße“, |
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Wohngebiet „Neue Welt“ und |
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Wohngebiet „Südbauernweg“ |
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2000 |
Wohngebiet „Pestalozzistraße“. |
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2006 |
Wohngebiet „Robert-Koch-Straße - |
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II. Bauabschnitt“ |
Städtebauliches Sanierungskonzept
Mit der Erarbeitung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan im Jahre
1991 wurde die
Schaffung eines Stadtzentrums mit Wohn- und Geschäftsnutzung
und die
Abrundung dieses Stadtgebietes in nördlicher und südlicher Richtung
beschlossen.
Es wurde eine Grobanalyse zum betreffenden Stadtgebiet erarbeitet und
im Herbst 1993 beim Regierungspräsidium Chemnitz der Antrag zur
Aufnahme in das Bund-Länder-Sanierungsprogramm 1994 gestellt. Die
Stadt Oberlungwitz wurde aufgenommen.
Der zeitliche Rahmen zur Gesamtsanierung und zur Realisierung der im
Neuordnungskonzept festgelegten Sanierungsziele beläuft sich auf ca.
15 Jahre.
Entwicklung des „Zentrumsbereiches“
Etwa in der Mitte der Stadt war schon ein Ansatz für einen
Ortsmittelpunkt vorhanden, in dem mit dem genehmigten Vorhaben- und
Erschließungsplan „Centerpark Sachsen“ 3 Wohn- und Geschäftshäuser mit
insgesamt 21 kleinen Geschäften, einem Lebensmitteldiscounter und
einem Drogeriemarkt sowie Gaststätte, Büros und 20 Wohnungen in
unterschiedlichen Größen entstanden.
Unter dem Gesichtspunkt, die in diesem Stadtbereich bereits vorhandene
Infrastruktur in ihrem Umfang als Voraussetzung für die weitere
städtebauliche Entwicklung nutzen zu können, werden im Entwurf des
Flächennutzungsplanes Wohnungsbau Entwicklungsflächen gerade im
„Zentrumsbereich“ zugeordnet.
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