Kultur und Sport / Vereinsförderung


 
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Richtlinie

für die Förderung von Vereinen und Vereinigungen
der Stadt Oberlungwitz



Grundsätze der Förderung:


1. Freiwilligkeit der Leistungen

1.1. Die Fördermaßnahmen nach dieser Richtlinie sind freiwillige Leistungen der Stadt Oberlungwitz. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

1.2. Die Förderung und Bezuschussung erfolgt im Rahmen der jeweils im Haushaltsplan veranschlagten Finanzmittel, eine allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Zuschusskürzung bleibt insoweit vorbehalten.

2. Berechtigte Antragsteller

2.1. In die Förderung eingeschlossen sind Vereine und Vereinigungen, die
- ihren Sitz in Oberlungwitz haben
- und gemeinnützig tätig sind.

2.2. Von den Regelungen nach Ziffer 2.1. sind Ausnahmen zulässig, wenn:

- der Verein seinen Sitz nicht in Oberlungwitz hat, aber eine größere Anzahl von Einwohnern aus Oberlungwitz dort aktive Mitglieder sind,

- es sich um eine Ortsgruppe eines überregional agierenden Vereins handelt,

- ein nicht gemeinnützig tätiger Verein oder eine nicht gemeinnützig tätige Vereinigung im Sinne eines regen öffentlichen Lebens in der Stadt Ober-lungwitz agiert.

2.3. Ausnahmen gemäß Ziffer 2.2. sind dann zulässig, wenn Ziffer 3.1. in besonderer Weise erfüllt wird. Sie sind vom Verwaltungsausschuss zu
bestätigen.

3. Förderungsfähige Vorhaben, Leistungen

3.1.Gefördert werden können:

- Bedeutende Veranstaltungen, deren Ausrichter Vereine der Stadt Oberlungwitz sind und die nachweislich gemeinnützige Ziele verfolgen.

- Vereinsaktivitäten zur Belebung der Kulturarbeit in der Stadt und zu städtischen Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt).

- Zuwendungen zur Deckung oder zur teilweisen Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers.

- Vereine, Vereinigungen oder Ortsgruppen, die sich in besonderer Weise um Einwohner der Stadt mit Behinderungen, krankheitsbedingten Benachteiligungen oder Suchtproblemen kümmern.

3.2. Bei der Förderung entsprechend dieser Richtlinie bleiben andere Förderungen
(z. B. Nutzung von Räumen der Stadt, Zuschüsse Dritter) im Wesentlichen un-
berücksichtigt.

4. Antragsverfahren

4.1. Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Dieser ist nach Beschluss des Haushaltsplanes für das jeweilige Haushaltsjahr schriftlich in der Stadtverwaltung Oberlungwitz, mit entsprechendem Formular (Anlage) einzureichen.

4.2. Über die Anträge entscheidet der Verwaltungsausschuss.

4.3. Für Zuschüsse ab 250,00 € ist unter Vorlage der Belege ein Verwendungs
nachweis bis 31.03. des Folgejahres zu erbringen.


5. Folgen zweckwidriger Verwendung

Die Zuwendung ist sofort in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn der Verwendungszweck ohne vorherige Zustimmung der Stadtverwaltung Oberlungwitz geändert wird.

6. In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

6.1. Diese Richtlinie tritt mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Oberlungwitz in Kraft.

6.2. Gleichzeitig tritt die „Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen der Stadt Oberlungwitz vom 15.05.1997“ außer Kraft.

Oberlungwitz, den 12. April 2002

S c h u b e r t
Bürgermeister


Anlage
Antrag auf Vereinsförderung
download Antrag auf Vereinsförderung im PDF-Format 51kbyte