Lärmaktionsplan 2018

Bekanntmachungen und Informationen zur Lärmaktionsplanung:

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Lärmkarten Stand 2017 gemäß §7 der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes (34. BImSchV)

Im Jahr 2005 wurde die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Sie schreibt ab 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Dies geschah für Oberlungwitz erstmals im Jahr 2013.

Die Kartierungspflicht 2017 umfasste innerhalb des städtischen Territoriums der Stadt Oberlungwitz Teile der Hauptverkehrsstraßen B173 und der B180.

In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung. In Lärmaktionsplänen sind durch die Gemeinden unter Beteiligung der Öffentlichkeit mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung zusammenzustellen.

Mit Beitrittserklärung der Stadt Oberlungwitz zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung 2017 vom 24.11.2015 wurde eine gemeindeübergreifende Lärmkartierung unter Federführung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) und des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt.

Ergebnisse der Lärmkartierung, Veröffentlichung, Mitwirkung der Öffentlichkeit

Für alle teilnehmenden Gemeinden liegen detaillierte Lärmkarten für den 24-Stunden-Tag sowie für den Nachtzeitraum vor. Die Lärmkarten wurden an das Umweltbundesamt zur Weiterleitung an die EU-Kommission übermittelt. § 7 der 34. BlmSchV schreibt im Anschluss an die Lärmkartierung eine Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten vor.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 für die Stadt Oberlungwitz, die über den landesweiten Kartendienst iDA abrufbar sind:

https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm

Bitte rufen Sie die interaktive Karte der Lärmkartierung 2017 (Hauptverkehrsstraßen/ Flughafen Leipzig-Halle) und danach die Interaktive Karte der Lärmkartierung (iDA) auf und beachten Sie, dass die Darstellung der Lärmkarten erst ab einem Maßstab von 1:20.000 erfolgt.

Amtliche Bekanntmachung - Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans in der Stadt Oberlungwitz zum 29.01.2019

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan für die Stadt Oberlungwitz durch Beschluss des Stadtrates auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) mit Wirkung vom 29.01.2019 in Kraft getreten ist.

Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat zudem die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung am 29.01.2019 bestätigt.

Die Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt 12/2018 über die Lärmkarten informiert und aufgerufen, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. In den Lärmkarten wurden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner für die B173 und die B180 ausgewiesen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung fand im Zeitraum vom 04.12.2018 bis zum 04.01.2019 statt (veröffentlicht im Amtsblatt 12/2018).

Die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung und Beratung zum Entwurf der Lärmaktionsplanung fand am 08. Januar im Zimmer 25 des Rathauses der Stadt Oberlungwitz statt (veröffentlicht im Amtsblatt 12/2018).

Seitens der Öffentlichkeit gab es keine Anregungen, die in den Bericht aufgenommen werden mussten.

Wegen der alleinigen Zuständigkeit nichtgemeindlicher Straßenbaulastträger beschränkt sich die Einflussnahme auf verkehrsrechtliche Forderungen an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen.

gez. Hetzel, Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
Lärmaktionsplanung Stadt Oberlungwitz 2018
(c) Thomas Hetzel
25 MB

Stadtverwaltung Oberlungwitz
Hofer Straße 203
09353 Oberlungwitz

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird für Angelegenheiten, die das Einwohnermeldeamt und Standesamt betreffen, eine vorherige Terminvereinbarung unter 03723-40519 oder -20 dringend empfohlen.


Sprechzeiten Rathaus

Montag

09:00-11:30 Uhr

Dienstag

09:00-11:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch

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Freitag

geschlossen (telefonische Erreichbarkeit von 09 - 11:30 Uhr)

 

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