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Hinweise der Stadtverwaltung zu neuen Corona-Regelungen in Sachsen

Verschärfung der Maßnahmen ab Montag, d. 14.12.2020 bis vorauss. 10.01.2021

[(c): Thomas Hetzel]

+++ HINWEIS DER STADTVERWALTUNG ZU ANGEKÜNDIGTER VERSCHÄRFUNG DER CORONA-MASSNAHMEN +++

Da uns bereits aufgrund der gerade stattgefundenen Pressekonferenz sächsischen Landesregierung zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen erste Anfragen ereilen (die auch wir gerade verfolgt haben - auch wir haben von den Entscheidungen gerade erst erfahren), hier ein paar Einschätzungen und Hinweise unsererseits

  • Eine Verschärfung wurde angekündigt, die Beschlussfassung hierzu erfolgt aber erst am Freitag, d. 11.12.! Das heißt: auch uns liegt hier noch kein Wortlaut der neuen Verordnung vor, so dass Details zu bestimmten Regelungen noch nicht bekannt ist - bitte haben Sie diesbezüglich Geduld, sobald hier Klarheit herrscht, werden wir darüber informieren.
  • Die Regelungen sollen bereits ab Montag, d. 14.12.20 bis mindestens zum 10.01.2021 gelten.
  • Wenn Schulen, Kitas und der Hort schließen, dann wird es wohl wieder eine Notbetreuung geben. Ich habe die Hortleitung deshalb gebeten, bereits jetzt bei den Eltern abzufragen, wer eine Notbetreuung in Anspruch nimmt - das verschafft uns etwas Vorlauf, auch mit Blick auf die Personalplanung.
  • Bezüglich der Schulen wurde von einer sog. "häuslichen Lernzeit" gesprochen - wie das aussehen soll, wissen wir alle noch nicht, aber es wird hier hoffentlich eine Klarstellung des Kultusministeriums geben. Haben Sie also auch Verständnis dafür, wenn die Schulleiter und Lehrer hierzu noch keine klare Aussage machen können.
  • Auch im Einzelhandel wird es zu weiteren Schließungen kommen, offen bleiben die Geschäfte, die für die Grundversorgung (Waren des täglichen Bedarfs, hier hat Herr Dulig eine ganze Menge aufgezählt, auch Apotheken, Tankstellen, Friseure etc.)) notwendig sind - was mit dem Thema "Liefer- und Abholservice" ist, können wir noch nicht beantworten.
  • Die Lockerung, dass sich bis zu 10 Personen treffen dürfen, soll nur vom 23.12., 12 Uhr bis zum 27.12., 12 Uhr, gelten - ansonsten gilt: 5 Personen aus maximal zwei Haushalten.
  • generell wird es eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Bereich geben (gilt z.B. nicht für Spaziergang im Wald oder beim Sporttreiben im Freien, aber ansonsten überall, wo es Publikumsverkehr gibt).
  • Sporthallen werden generell geschlossen, ebenso gibt es wieder Verschärfungen in Einrichtungen wie z.B. Pflegeheimen und Krankenhäusern (z.B. Einlass nur mit Mund-Nase-Bedeckung und nach negativem Schnelltest)

+++ WICHTIG +++ Wie eingangs erwähnt betonen wir noch einmal, dass auch wir noch keine detaillierteren Informationen haben und darauf warten müssen, was am Freitag konkret beschlossen wird. In der Pressekonferenz wurde bei mehreren Punkten betont, dass einiges erst noch im Rahmen der Kabinettssitzung am Freitag entschieden wird. Somit wissen auch weder die KITA-Leitungen oder Schulleitungen mehr als wir - bitte haben Sie also Verständnis, wenn wir einige Fragen noch nicht beantworten kennen. Konkrete Beschlüsse gibt es erst am Freitag - dann sind wir hoffentlich alle ein Stück schlauer.

© Thomas Hetzel

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