Vollzug der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz Vorhaben Nr.: B001-16

Vollzug der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz vom 31. Juli 2007 (RL GH/2007) – Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder  Potentiales von Gewässern Vorhaben Nr.: B001-16  vom 26.04.2017

Der Stadt Oberlungwitz wurden Fördergelder gemäß o.g. Richtlinie für die Maßnahme: „Rückbau Ufermauer und Herstellung einer Böschung am Wirkerweg einschließlich Gewässersohlinstandsetzung am Lungwitzbach“ zur Verfügung gestellt.

„Diese Baumaßnahme wurde mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes“.

Mit dieser Maßnahme soll das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustand bei Oberflächengewässern sowie eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes beim Grundwasser, umgesetzt werden.

Durch die Schaffung von Strukturelementen werden notwendige Habitate zur Ansiedlung von Gewässerorganismen in Form eines Trittsteins geschaffen. In diesem Teilabschnitt wird ebenso die Durchwanderung erleichtert.

Aufgrund der Reduzierung der Fließgeschwindigkeit kommt es zu einer positiven Auswirkung für den öffentlichen Hochwasserschutz im Stadtgebiet von Oberlungwitz. Damit kann die Risikogefährdung durch auftretende Hochwasserereignisse geringfügig minimiert werden.

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