Kommunale Wärmeplanung (KWP) der Stadt Oberlungwitz
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen der KWP in Oberlungwitz
Die Stadt Oberlungwitz lässt zurzeit eine Kommunale Wärmeplanung anfertigen. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen darüber, was die Kommunale Wärmeplanung ist, warum sie für Oberlungwitz notwendig ist, wie sich der Prozess gestaltet und wann sich Bürgerinnen und Bürger in diesen einbringen können.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Mit dem Wärmeplanungsgesetz, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Kommunen in Deutschland verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Dies bedeutet, dass Kommunen zukünftig strategisch planen müssen, wie die eigene Wärmeversorgung zukunftssicher, effizient und umweltfreundlich gestaltet werden kann. Hierzu zählt unter anderem die Integration von Erneuerbaren Energien sowie von Abwärmepotenzialen. Zentrales Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es die effizientesten und kostengünstigsten Methoden für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort zu identifizieren. Die Kommunale Wärmeplanung ist folglich ein strategisches Planungsinstrument. Sie legt jedoch nicht fest, welche Wärmeversorgung gesetzlich erlaubt ist. (Dies regelt das Gebäudeenergiegesetz.)
Kommunale Wärmeplanung in Oberlungwitz
Auch Oberlungwitz ist durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet bis 2028 eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen und vorzulegen. Zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Fördergelder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt und bewilligt bekommen (Förderkennzeichen: 67K28236). Nach Erhalt des Förderbescheides wurde der Dienstleisterverbund ⇒ KWP4 (DBI, INFRACON, IE2S und NeulandQuartier) mit der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
Im Prozess der Kommunalen Wärmeplanung werden neben der Stadt/Stadtverwaltung selbst auch die örtlichen Akteure der Versorgungsunternehmen, der Wohnungswirtschaft sowie des ansässigen maßgeblichen Gewerbes eingebunden. So kann ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für eine kapazitäts- und ressourcenschonende Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt erstellt werden.
Zeitplan und Phasen der Kommunalen Wärmeplanung
Die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung gliedert sich in vier Hauptphasen, die durch den Dienstleisterverbund KWP4 durchgeführt werden. Nach einem Auftakttreffen am 5. Februar 2025 mit relevanten Akteuren aus Verwaltung, Wohnungsunternehmen, Netzbetreibern und Energieversorgern hat der Dienstleisterverbund KWP4 mit der Durchführung der Bestandsanalyse begonnen. Diese wird voraussichtlich im Mai fertiggestellt.
Sie möchten einen detaillierten Einblick in die Phasen der Kommunalen Wärmeplanung erhalten? Das Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmeplanung (KWW) hat jede Phase in einem eigenen Video gut verständlich aufbereitet. Alle Videos finden Sie ⇒ hier.
Berichte und Veröffentlichungen
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wollen wir Sie als Bürgerinnen und Bürger stets über den aktuellen Stand informieren. Sämtliche Veröffentlichungen zur Kommunalen Wärmeplanung in der Stadt sowie die Ergebnisse der unterschiedlichen Phasen werden ⇒ hier für Sie bereitgestellt.
Antworten auf häufig gestelle Fragen (FAQs)
Unter dem Link ⇒ "Antworten und Fragen (FAQs)" finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung.
⇒ Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen der Bildungseinrichtungen.