3. Welche Rechtverbindlichkeit hat ein Kommunaler Wärmeplan?
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine rein informelle strategische Planung. Aus dem Beschluss der Wärmeplanung ergibt sich keine Verpflichtung der Kommune eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Ebenso ergeben sich aus den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung keine rechtlichen Verpflichtungen für die Eigentümer. Der Wärmeplan ist ein informelles Planungsinstrument ohne Rechtswirkung.