Kommunale Wärmeplanung FAQ

3. Welche Rechtverbindlichkeit hat ein Kommunaler Wärmeplan?

Die Kommunale Wärmeplanung ist eine rein informelle strategische Planung. Aus dem Beschluss der Wärmeplanung ergibt sich keine Verpflichtung der Kommune eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Ebenso ergeben sich aus den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung keine rechtlichen Verpflichtungen für die Eigentümer. Der Wärmeplan ist ein informelles Planungsinstrument ohne Rechtswirkung.

© Thomas Hetzel

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Häufig gestelle Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema "Kommunale Wärmeplanung" und die entsprechenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Frage, dann wird sich die Antwort dazu öffnen. Für weiterführende Fragen kontaktieren Sie uns gern unter der Rufnummer 03723-4050 oder schreiben Sie uns eine Mail an stadtverwaltung@oberlungwitz.de.

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