4. Was ist der Unterschied zwischen der Kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz?
Am 1. Januar 2024 sind das Wärmeplanungsgesetz und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft getreten. Beide Gesetze verfolgen das gemeinsame Ziel die Wärmeversorgung in Deutschland klimafreundlich zu gestalten, konzentrieren sich dabei aber auf unterschiedliche Ebenen.
- Das Wärmeplanungsgesetz gibt Kommunen die Aufgabe eine Strategie für die künftige Wärmeversorgung zu entwickeln. Dabei werden alle Möglichkeiten berücksichtigt – von zentralen Wärmenetzen bis hin zu dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie. Ziel ist es eine langfristige Planung zu schaffen, die an die regionalen Gegebenheiten angepasst ist und dabei möglichst klimaneutral wird.
- Das Gebäudeenergiegesetz bezieht sich auf die Ebene einzelner Gebäude. Es regelt, welche Heizsysteme in Neubauten oder Bestandsgebäuden eingebaut oder weiterhin genutzt werden dürfen, insbesondere für Gebäude, die nicht an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen sind.
Damit schafft das Wärmeplanungsgesetz einen Fahrplan für die gesamte Wärmeversorgung einer Kommune, während das Gebäudeenergiegesetz die technischen Anforderungen an Heizungen in einzelnen Gebäuden festlegt.