8. Wie wird die Kommunale Wärmeplanung finanziert?
Zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Oberlungwitz Fördergelder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt und bewilligt bekommen (Förderkennzeichen: 67K28236). Damit werden 90 % der Kosten für die Kommunale Wärmeplanung gefördert, die restlichen 10 % trägt die Stadt Oberlungwitz. Nach Erhalt des Förderbescheides wurde der Dienstleisterverbund KWP4 mit der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.