Kommunale Wärmeplanung FAQ

8. Wie wird die Kommunale Wärmeplanung finanziert?

Zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Oberlungwitz Fördergelder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt und bewilligt bekommen (Förderkennzeichen: 67K28236). Damit werden 90 % der Kosten für die Kommunale Wärmeplanung gefördert, die restlichen 10 % trägt die Stadt Oberlungwitz. Nach Erhalt des Förderbescheides wurde der Dienstleisterverbund KWP4 mit der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

© Thomas Hetzel

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Häufig gestelle Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema "Kommunale Wärmeplanung" und die entsprechenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Frage, dann wird sich die Antwort dazu öffnen. Für weiterführende Fragen kontaktieren Sie uns gern unter der Rufnummer 03723-4050 oder schreiben Sie uns eine Mail an stadtverwaltung@oberlungwitz.de.

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09353 Oberlungwitz

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