Notbetreuung in KITAs, Schulen und Hort
Informationen zur Notbetreuung
Die sächsische Staatsregierung hat die Schließung von Kindertageseinrichtungen vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 beschlossen. Eine Notbetreuung soll lediglich für Kinder von Eltern in Sektoren der Kritischen Infrastruktur angeboten werden.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss von den Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass diese in Bereichen der kritischen Infras
Nachdem wir vor den Weihnachtstagen aufgrund des Infektionsgeschenens Hort und Grundschule schließen mussten, kann die Notbetreuung ab Montag, d. 04.01.2021 in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 16:00 Uhr wieder angeboten werden. Dies gilt weiterhin nur für die Kinder, deren Eltern entsprechend der aktuell gültigen Regelungen anspruchsberechtigt sind. Die Listen mit den anspruchsberechtigten Berufsgruppen sowie das auszufüllende Formular finden Sie am Ende dieses Artikels. Durch den Schulleiter der Humboldtschule-Grundschule wurde auch eine entsprechende Information über die Elternvertreter in die Runde gegeben.
Wie es ab dem 11.01.2021 weitergeht, bleibt abzuwarten, hier kommt es darauf an, welche Entscheidung die Sächsische Staatsregierung fällt. Auch wir werden dies wahrscheinlich wieder aus den Medien bzw. durch eine entsprechende Pressekonferenz erfahren und dann gleich darüber informieren
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung Stand 11.01.2021 (c) Freistaat Sachsen |
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Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung Stand 11.01.2021 (c) Freistaat Sachsen |
0.2 MB |