2. Welche Rechtsgrundlage hat die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung basiert auf dem bundesweiten Wärmeplanungsgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Städte und Gemeinden eine Strategie für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu entwickeln. Allerdings setzen die Bundesländer das Gesetz individuell um. In manchen Bundesländern gibt es bereits eigene Wärmeplanungsgesetze, in anderen – wie in Sachsen – ist die rechtliche Umsetzung noch nicht abgeschlossen.